Die Gehälter in Heidenheim an der Brenz
Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im östlichen Baden-Württemberg und liegt an der Grenze zum Freistaat Bayern. Die in der Nähe von Aalen und Ulm gelegene Stadt ist verkehrsgünstig an die BAB A7 angebunden; durch das Stadtgebiet führt eine Bundesstraße. Heidenheim ist regional und überregional an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen, und zudem durch mehrere Buslinien mit einem zuverlässigen Personennahverkehr ausgestattet. Als Industriestandort mit Tradition bietet Heidenheim viele Arbeitsplätze in der produzierenden Industrie. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe sind zahlreich angesiedelt, wie auch Schulen und Berufsschulen, unter anderem für Hauswirtschaft. Die erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten, ein angenehmes Freizeitangebot und eine funktionierende Gastronomie sind ebenfalls vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt (BA) - Finanzdienstleistungen/Bank in Heidenheim an der Brenz beträgt 2.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.600,00 | € 2.600,00 | € 2.600,00 |
Netto | € 1.612,70 | € 1.612,70 | € 1.612,70 |
Diplom-Betriebswirte und Diplom-Betriebswirtinnen (BA) für Finanzdienstleistungen im Bankbereich sind in Kreditinstituten beschäftigt und übernehmen dabei Leitungs- und Führungsaufgaben in unterschiedlichen Abteilungen wie Datenverarbeitung, Rechnungswesen, Controlling, Revision oder Personalwesen. Sie sind für die Anlagen- oder Finanzierungsberatung von privaten und gewerblichen Kunden zuständig.
Dabei informieren sie sie über Geld- und Kapitalanlagemöglichkeiten, über komplexe Finanzierungsmodelle oder über Umschuldungsprogramme. Sie können dabei Finanzierungslösungen anbieten, die an die individuelle Situation der Kunden angepasst sind. Wenn es um die Bewilligung von Krediten geht, müssen sie die Kunden-Bonität und die Leistung von Firmen .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt (BA) - Finanzdienstleistungen/Bank basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden